Thomas Ladurner ist unschuldig: Freispruch rechtskräftig
Der Freispruch von Rechtsanwalt Thomas Ladurner vom Verdacht der Übervorteilung ist rechtskräftig, nachdem die Generalstaatsanwaltschaft dagegen keine Kassationsbeschwerde eingelegt hat. Ladurners Verteidiger Fabrizio Francia wird jetzt vom Staat Wiedergutmachung einfordern.